Stationäre Pflege als Langzeit- oder Kurzzeitpflege in der Pflegestation Dr. Krüger
Manchmal können Senioren dauerhaft oder temporär nicht im gewohnten Umfeld verbleiben. Dann ist oft eine stationäre Pflege in einer Altenpflegeeinrichtung notwendig. In diesem Zusammenhang bieten wir in unserem Seniorenpflegeheim folgende Leistungen an:
- Kurzzeitpflege
- Langzeitpflege
- Verhinderungspflege
Die Pflegestation Dr. Krüger liegt mitten in Hannover. Unser Pflege- und Seniorenheim verfügt über 28 Betten für Bewohner. In unserer Seniorenresidenz können Sie wohnen und sich unterstützen sowie pflegen zu lassen. Das ist in unserem Altenpflegeheim sowohl temporär bei der Kurzzeitpflege als auch dauerhaft im Rahmen der Langzeitpflege möglich.
Das zeichnet die stationäre Pflege in unserer Altenpflegeeinrichtung aus
Im Bereich der stationären Pflege setzen wir in unserer Pflegestation bei der Langzeit- und Kurzzeitpflege examinierte Alten- und Krankenpflegefachkräfte ein, die Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Das gewährleistet in eine umfassende Versorgung in unserer Altenpflegeeinrichtung. Durch eine aktivierende Pflege und individuelle Betreuung stärken wir im Altenpflegeheim gezielt Fähigkeiten und Selbstvertrauen.
In unserem Senioren- und Pflegeheim erfolgt die Versorgung von Pflegebedürftigen aller Pflegegrade. Dazu zählt nicht nur die Grund- und Behandlungspflege, sondern auch die Schwerstpflege und Pflegeberatung sowie die Demenzbetreuung und Tracheostoma-Versorgung. Die ärztliche Betreuung kann durch einen Arzt Ihrer Wahl oder unseren Vertragsarzt erfolgen.
Stationäre Pflege: Langzeitpflege - was kostet das?
Das Heimentgelt unterscheidet 3 Leistungsbereiche:
- Pflegeleistungen: Die Pflegekassen zahlen monatlich für die vollstationäre Pflege Pauschalbeträge. Die Zuordnung in einen Pflegegrad ist maßgeblich.
- Hotelleistung: (Unterkunft und Verpflegung): Die Hotelleistung übernimmt der Bewohner bzw. das Sozialamt.
- Investitionsfolgekosten: Diese Kosten müssen vom Bewohner getragen werden. Sollten Ihre Einkünfte nicht ausreichen, kann auch hierfür das Sozialamt einspringen.
Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI (z. B. Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.
Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen (MDKN) im Rahmen einer Begutachtung. Die Pflegekasse erarbeitet einen Leistungsbescheid mit dem Begutachtungsergebnis. Dieses ist für den Heimvertrag bindend. Bei Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wurde bereits häusliche Pflege vor der Heimaufnahme in Anspruch genommen, so bleibt der Pflegegrad für die vollstationäre Pflege weiterhin bestehen, sofern sich der Pflegeaufwand seit der letzten Begutachtung nicht erheblich verändert hat.
Pflegegrad | Ihr monatlicher Eigenanteil |
1 | 2.367,58 € |
2 - 5 | 2.142,17 € |
Preise: Stand 12.2022